Container mit Ladeinfrastruktur

Ihre Flotte. Unser Plan. Ihr Fördergeld.

novaSES Ihr Partner für erneuerbare Energielösungen in der Logistik

Strom tanken statt Diesel – wer jetzt in Ladeinfrastruktur für seine Flotte investiert, kann sich bis zu 5 Mio. Euro vom Bund dazu holen. Wir übernehmen für Sie die komplette Planung, das Netzanschlussbegehren und die Umsetzung. Sie stellen nur den Förderantrag – den Rest erledigen wir. Ganzheitliche Energiekonzepte für Elektromobilität haben wir unter anderem für Ralf Reyser Transporte & Logistik und Spedition Döpke erfolgreich umgesetzt.

Was wird gefördert?

✅ Ladesäulen (DC, mindestens 50 kW pro Säule)
✅ Netzanschluss und Tiefbau
✅ Lademanagementsysteme
✅ Batteriespeicher (wenn nötig)

Drei Förderaufrufe – einer passt zu Ihnen

Aufruf A – Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Einreichung: 05. Juni bis 30. September 2026 | Fördertopf: 50 Mio. Euro
Dieser Aufruf ist ausschließlich für KMU – und funktioniert nach dem Windhundprinzip: Wer zuerst einreicht, bekommt den Zuschuss. Ist der Topf leer, geht der Rest leer aus. Schnelligkeit zählt hier mehr als die Höhe der beantragten Förderung.

Aufruf B – Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen (auch KMU): Einreichung: 26. Mai bis 7. Juli 2026 | Fördertopf: 150 Mio. Euro (gemeinsam mit Aufruf C)
Für Logistiker, die Ladesäulen für die eigene Flotte oder eine feste Gruppe von Nutzern aufbauen möchten. Mindestladeleistung: 50 kW DC. Max. Fördersumme: 5 Mio. € pro Antrag.

Aufruf C – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur Einreichung: 26. Mai bis 7. Juli 2026 | Fördertopf: 150 Mio. Euro (gemeinsam mit Aufruf B)
Für alle Unternehmen, die einen Ladestandort öffentlich für alle zur Verfügung stellen wollen. Anforderung: mindestens 1.500 kW pro Standort, davon mindestens ein Ladepunkt mit 350 kW. Max. Fördersumme: 5 Mio. € pro Antrag.

Jetzt Termin buchen – kostenlos und unverbindlich

Aufruf B und C enden bereits am 7. Juli – und Aufruf A läuft nach dem Windhundprinzip, bis der Fördertopf leer ist.
Da möglicherweise das Netzanschlussbegehren noch vor dem Förderantrag gestellt sein muss, zählt jede Woche. Sichern Sie sich jetzt Ihren Beratungstermin – wir schauen gemeinsam, was für Ihr Unternehmen möglich ist.

Wie viel Förderung gibt es, und wie wird entschieden?

Bei Aufruf A gilt: Wer schnell einreicht, bekommt den Zuschuss – bis der Topf leer ist. Die maximale Förderhöhe ist mit 500€/kW fix vorgegeben, es gibt also keine Diskussion, keine Unsicherheit – voller Fokus auf’s Projekt. Zwei Varianten stehen zur Wahl:

De-minimis: Bis zu 100 % der Projektkosten werden gefördert, maximal 300.000 € – ideal für kleinere Projekte. Achtung: Dieser Deckel gilt für alle De-minimis-Förderungen zusammengerechnet über drei Jahre.
AGVO: Bis zu 1 Mio. Euro pro Antrag (max. 10 Mio. € für verbundene Unternehmen). Sie tragen mindestens 50 % (Klein- und Kleinstunternehmen) bzw. 60 % (Mittlere Unternehmen) der Kosten selbst – dafür ist die Fördersumme deutlich höher.

Jedes Unternehmen darf in Aufruf A oder B nur einmal einen Antrag stellen. Wir beraten Sie, welcher Weg am besten ist.

Bei Aufruf B und C legen Sie selbst fest, wie viel Förderung pro kW Sie beantragen. Maximal erlaubt sind 500 €/kW, den Zuschlag bekommen aber bevorzugt die Antragsteller, die weniger pro kW verlangen.

Wir kalkulieren gemeinsam mit Ihnen den optimalen Wert: realistisch genug, um den Zuschlag zu bekommen – hoch genug, damit sich das Projekt für Sie rechnet.

Wie läuft das ab?

1. Sie buchen ein kostenloses Erstgespräch mit uns
2. Wir stellen das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber
3. Sie stellen den Förderantrag (wir bereiten gemeinsam alles vor)
4. Nach dem Förderbescheid planen und bauen wir Ihre Ladeinfrastruktur

    Kontaktieren Sie uns
    für Ihre Förderung!

    Lassen Sie uns gemeinsam die energetische Zukunft Ihres Unternehmens planen!
    Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.